Vertrauenslehrer

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Vertrauenslehrer

Aufgaben des Vertrauenslehrers
nach dem Thüringer Schulgesetz:

„Der Vertrauenslehrer an der Schule pflegt die Verbindung zwischen dem Schulleiter und den Lehrern einerseits und den Schülern andererseits. Er berät die Einrichtungen der Schülermitwirkung und vermittelt bei Beschwerden. Die Klassensprecherversammlung wählt den Vertrauenslehrer für jeweils ein Schuljahr.“