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Schulbetrieb ab 1. Juli 2021_Stufe GRÜN

Ab Donnerstag, dem 1. Juli 2021, gilt eine aktualisierte, an das Pandemiegeschehen angepasste Allgemeinverfügung für den Freistaat Thüringen für Kindertageseinrichtungen, Schulen, weitere Jugendhilfe und für den Sport:

Folgende Eckpunkte gelten für berufsbildende Schulen bis zum 31.  Juli 2021:

  • Regelbetrieb mit präventivem Infektionsschutz
    Erwartungsgemäß bleiben wir in Phase GRÜN.
  • Wöchentliche schulische Testungen
    Die aktuelle wöchentliche Testverpflichtung entfällt und wird durch ein freiwilliges wöchentlich zweimaliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler sowie pädagogisches Personal bis Schuljahresende ersetzt.
  • Präsenzunterricht
    Mit dem Wegfall der Testverpflichtung entfallen ebenfalls die daraus resultierenden schulbezogenen Betretungsverbote. Dies bedeutet: Ab 1. Juli 2021 befinden sich alle Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal im Präsenzunterricht.
    Nur Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 tragen, können weiterhin nach § 35 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden.
  • Mund-Nasen-Bedeckung
    Es bleibt bei der Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske (OP- oder FFP2-Maske) innerhalb des Schulgebäudes, d. h. auf Fluren, in den Treppenhäusern und im Sanitärbereich. Während des Unterrichts ist das Verwenden einer Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise einer qualifizierten Gesichtsmaske nicht zwingend erforderlich.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationen des TMBJS.

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Als Partner von Ausbildungsbetrieben qualifizieren wir künftige Fachkräfte im Rahmen der dualen Berufsausbildung und ermöglichen den Erwerb von berufsspezifischen und berufsübergreifenden Kompetenzen.